Wenn Sie die Hauptbezugsperson sind und Ihr Ehepartner berufstätig ist, werden Sie wahrscheinlich das Sorgerecht behalten. In der Regel erhält Ihr Ehepartner jedes zweite Wochenende und einen Abend pro Woche ein Besuchsrecht. Wenn beide Elternteile Vollzeit arbeiten, ist ein geteiltes Sorgerecht eine übliche Lösung. Denken Sie daran, dass Faktoren wie Untreue, gelegentlicher Drogenkonsum in der Freizeit oder elterliche Fähigkeiten wenig Einfluss auf Sorgerechtsentscheidungen haben.